Brandschutzhelfer-Ausbildung

 

Rechtsgrundlagen / Vorschriften:

  • ASR A2-2
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV 205-023

Arbeitgeber müssen in ihrem Betrieb eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern (5% der Belegschaft) nachweisen. Diese als Brandschutzhelfer benannten Beschäftigten benötigen eine fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen um mit diesen im Notfall vertraut zu sein. Die Unterweisungen müssen die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §10/12, DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 erfüllen.

Die Aufgaben der Brandschutzhelfer:

  • Erste Hilfe
  • Brandbekämpfung
  • Evakuierung der Beschäftigten im Betrieb.

Die Firma AFA-Brandschutz GbR bildet ab dem 01.03.2019 Ihre Brandschutzhelfer aus. Die Schulung findet in kleinem Rahmen, max. 6 Personen in unseren Betriebsräumen, oder in Ihren Geschäftsräumen durch einen zertifizierten Ausbilder statt.

Dauer der Schulung ca. 2,5 Stunden (15 min Pause).

Kosten pro Person nach Absprache.

 

Jeder Teilnehmer erhält nach der Schulung ein Zertifikat. Bitte kontaktieren Sie uns, wir senden Ihnen ein Anmeldeformular zu.

 

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Weiterhin bieten wir an:

Kurzschulung für den vorbeugenden Brandschutz, sowie für den Umgang mit tragbaren Feuerlöschern in Ihrem Betrieb. Dauer ca. 45 min.

Kosten nach Absprache